Zusätzlich zum Gesetz sind im Ausführungsreglement die Inkasso-Modalitäten festgelegt. So sind alle Arbeitgeber, die im Kanton eine Erwerbstätigkeit ausüben, verpflichtet, einen Beitrag an den Fonds in Höhe von 1 ‰ der Lohnsumme zu leisten. Dieser wird über die Familienausgleichskassen erhoben. Die Anspruchsberechtigten werden über das Vorgehen informiert, um eine Rückerstattung oder Unterstützung zu erhalten.
Die Ausbildungsbetriebe erhalten somit einen wichtigen finanziellen Beitrag zur Deckung der ÜK-Kosten, wodurch sie einen Anreiz bekommen, auch künftig in die immer herausfordernder werdende Berufsbildung zu investieren.
Der Fonds wird von einer Verwaltungskommission verwaltet, die sich aus neun Vertretern der Berufsverbände, des Staates Wallis und der Arbeitswelt zusammensetzt.
Ziele
- Aufteilung der mit der Berufsbildung anfallenden Kosten in allen Branchen zwischen den Ausbildungsbetrieben und den Unternehmen, die von den von anderen ausgebildeten qualifizierten Arbeitskräften profitieren.
- Unternehmen dazu zu bringen, Lernende auszubilden, indem ein Teil der mit der Ausbildung verbundenen Kosten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen übernommen wird.
- Förderung innovativer Massnahmen im Bereich der Berufsbildung und der Personalsuche.
- Unterstützung der Berufsförderung