Vorgeschichte

Anfang der 2000er Jahre beschlossen die verschiedenen Akteure der Berufsbildung, d. h. die Berufsverbände (mit Ausnahme des Baugewerbes), die Industrie und die betroffenen kantonalen Dienststellen, insbesondere die Dienststelle für Berufsbildung, sich zusammenzutun, um zu versuchen, ein Finanzierungssystem zur Entlastung der Ausbildungsbetriebe einzuführen.

Die Gespräche kamen 2005 mit der Vereinbarung zur Schaffung eines kantonalen Berufsbildungsfonds (KBBF) zum Abschluss. Grundidee der Finanzierung ist, dass alle kantonalen Betriebe, ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, einen Beitrag leisten. Mit den eingenommenen Mitteln sollten die Kosten der Unternehmen, die Lernende beschäftigen, insbesondere betreffend den Teil der überbetrieblichen Kurse, gesenkt werden. Nach einigen Änderungen wurden schliesslich ein kantonales Gesetz sowie ein dazugehöriges Reglement erarbeitet und dem Kantonsparlament 2006 vorgelegt. Nach Annahme der Gesetzestexte setzte der Staatsrat eine neunköpfige Verwaltungskommission unter dem Vorsitz von Gaby Juillard ein. Als Verwalter wurde David Valterio ernannt.

Ursprünglich finanzierte der KBBF lediglich die überbetrieblichen Kurse bis zu einer Obergrenze von Fr. 150.– pro Tag/Lernenden. Der Betrag wurde jedoch auf das Maximum der Schweizer Durchschnittskosten pro Tag/Lernenden erhöht, entsprechend der Tabelle der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK). Daraufhin wurden weitere Unterstützungsleistungen gewährt, insbesondere für Reisekosten oder die Unterkunft für die Lernenden.

Das Gesetz über den KBBF musste 2014 infolge einer Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen (AGFamZG) in Bezug auf Selbständige angepasst werden. Seither beteiligen sich alle Unternehmen, auch die Selbständigerwerbenden, am KBBF.

Im Jahr 2016 konnte der kantonale Fonds unter dem Vorsitz von Joël Gaillard sein zehnjähriges Bestehen feiern. Seit Anbeginn hat diese Einrichtung zahlreiche Ausbildungsbetriebe im Bereich der überbetrieblichen Kurse finanziell unterstützt. Die Leistungen des KBBF wurden in den vergangenen Jahren erweitert, indem beispielsweise den an der Berufs- und Ausbildungsmesse in Martinach vertretenen Unternehmen Unterstützung gewährt wurde.

Seit 2018 sind die Kosten der Berufsbildung deutlich angestiegen. Dies ist vor allem auf die folgenden Gründe zurückzuführen:

  • die Einführung einer Plattform zur vereinfachten Erstattung der überbetrieblichen Kurse,
  • direkte Rückerstattung an die Kursanbieter, wodurch keine Anspruchsberechtigten mehr «untergegangen» sind,
  • die stetig steigende Anzahl der zu entschädigenden ÜK-Tage in Zusammenhang mit der Verabschiedung neuer Bildungsverordnungen durch das SBFI.

Aus diesem Grund befasste sich die Verwaltungskommission des KBBF mit einer Revision des Gesetzes über den Berufsbildungsfonds, mit dem Ziel, die Finanzierungsgrenze von 1 ‰ auf 1,5 ‰ zu erhöhen. Das Ergebnis war schliesslich eine Motion, die am 11. September 2024 vom Grossen Rat mit 112 Ja- gegen 15 Nein-Stimmen angenommen wurde.

Die Änderung des Gesetzes über den kantonalen Berufsbildungsfonds wird 2025 erwartet

Einwilligung zur Verwendung von Cookies

Wenn Sie unsere Website öffnen, können wir Cookies auf Ihren Geräten installieren und Ihre persönlichen Daten gemäss unserer Datenschutzpolitik bearbeiten. Mit Hilfe der Parameter Ihres Browsers können Sie diese Cookies sperren.

Meine Einstellungen